Der Schlichtungsrat wird von der Schulleitung bei groben Verstößen gegen die Schulgemeinschaft einberufen
- setzt sich aus je drei Eltern-, Schüler/innen- und Lehrervertreter/innen zusammen
- befasst sich mit schwerwiegenden Konflikten und Disziplinarfällen
- wirkt allein oder im Vorfeld von Disziplinarkonferenzen
- Ziel ist es, unter Einbindung aller Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden,
- Wiedergutmachung zu erarbeiten und
- Fehlverhalten bewusst zu machen.